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however these can be passed on through us.
1.- Benutzung
des Fahrzeuges
Der Mieter erh”lt das Fahrzeug in perfektem, funktionst¸chtigem Zustand,
mit allen Dokumenten, Reifen, Werkzeug und Zubeh–r. Er verpflichtet
sich diese aufzubewahren und das Fahrzeug gem”ss der folgenden Klauseln
zu benutzen:
a) Das Fahrzeug
darf von Personen, die im Vertrag nicht ausdr¸cklich befugt sind,
nicht gefarhren werden.
b) Der Mieter darf Personen oder Ware nicht transportieren, wenn
diese verwickelt sind in die Unterverpachtung des Fahrzeuges.
c) Der Mieter darf das Fahrzeug unter Einfluss k–rperlicher Konditionen
verursacht durch Alkohol, Drogen, M¸digkeit und Erkrankung nicht
fahren.
d) Der Mieter darf das Fahrzeug zum Schieben oder Abschleppen anderer
Fahrzeuge nicht benutzen.
e) Der Mieter darf das Fahrzeug nicht zur Teilnahme an Rennen, Wettbewerben
oder Herausforderungen verwenden.
f) Der Mieter sollte die Normen, die im Verkehrsgesetzbuch des jeweiligen
Ortes, in dem er sich befindet, respektieren.
Im Falle der Nichterf¸llungen
irgendeiner dieser Klauseln ¸bernimmt der Mieter die komplete Verantwortung,
sobald Sch”den f¸r die Vermietungsfirma sowohl als auch f¸r Drittbeteiligte,
wegen genannter Nichterf¸llung, entstehen.
2. - F¸hrerschein
Der Mieter muss seit mindestens drei Jahren in Besitz einer g¸ltigen
Fahrerlaubnis sein. Zur gleichen Zeir muss der Mieter das Mindestalter
von 23 Jahren ¸berschritten haben.
3.- Betankung
Im Moment der Vertragsunterzeichnung bezahlt der Mieter den entsprechenden
Betrag f¸r die Tankf¸llungen an die Mietwagenfirma.
4.- Auslieferung
und Abholung
Zus”tzliche Kosten bleiben aus, wenn die Mietdauer mindestens 7 Tage
betr”gt und die Entfernung h–chstens 10 Kilometer des zust”ndigen
B¸ros entfernt ist.
5.- R¸ckgabe
des Fahrzeuges
Der Mieter gibt das Mietfahrzeug zusammen mit dessen Dokumenten, Reifen,
Werkzeug und Zubeh–r an dem vereinbarten Ort und zu dem vereinbarten
Zeitpunkt ab. Jeglicher Wechsel muss vorzeitig von der Vermietungsfirma
genehmigt werden. Die Nichterf¸llung dieser Bedingungen erm”chtigt
die Vermietungsfirma die R¸ckgabe des Fahrzeuges gerichtlich zu erfordern.
6.- Vermietungskosten
Prepay bedeutet Vorabzahlung. M–chten Sie eine Reservierung
mit dieser Option durchf¸hren , f¸llen Sie alle Felder bez¸glich der
Kreditkartennummer aus. Somit ist die Bezahlung vor Ihrer Ankunft
get”tigt. (Wichtig! Alle Kosten werden von unseren Vermietungspartner
kassiert, nicht durch uns)
Die andere M–glichkeit
ist Directpay, welches Directbezahlung bedeutet. Sie bezahlen
die Kosten der Miete bei der Ðbernahme des Fahrzeuges.
Wichtig! auch
wenn Sie mit Bargeld bezahlen, es muss immer eine Kreditkarte vorgezeigt
werden!
Ausser dem Benzin verpflichtet sich der Mieter an die Vermietungsfirma
zu zahlen
a) Kosten verursacht
durch den Verlust von Reifen, Werkzeug und Zubeh–r.
b) Reperaturkosten
von Sch”den an dem Fahrzeug im Falle eines Unfalls unter folgenden
Umst”nden:
1) Wenn das
Fahrzeug nicht entsprechend dem Punkt ìBenutzung des Fahrzeugesî
benutzt wurde.
2) Wenn der
Unfall in Wirklichkeit nicht an dem angegebenen Ort geschah oder
weitere Angaben nicht der Wahrheit entsprechen.
c) Strafen und
Kosten verursacht durch Verst–sse gegen Verkehrsregeln, Verst–sse
gegen das Gesetz, Regeln und Anordnungen von Seiten des Mieters.
7.- Versicherung
Der Mieter sowohl als auch die berechtigten Fahrer sind durch eine
von der Vermietungsfirma abgeschlossenen Versicherungspolice gedeckt:
a) wenn der
Mieter im Falle eines Unfalls innerhalb von 48 Stunden nach Geschehen
des Unfalls einen Unfallbericht an die Vermietungsfirma sendet.
b) Die Versicherungsgesellschaft den Schadensfall nicht zur¸ckweisst,
da das Fahrzeug nicht in dem Codigo de CirculaciÛn geforderten k–rperlichen
Konditionen gefahren wurde.
In der Wirkungst”tigkeit
dieser Versicherung sind drittbeteiligte Personen wie Ehegatte, Verwandte,
Geschwister des Mieters sowie Gesch”ftsteilhaber und Angestellte nicht
ber¸cksichtigt. Ausdr¸cklich ausgeschlossen von der Garantie der Versicherung
sind Verlust, Entwendung oder verursachte Sch”den an transportierten
G¸tern in dem gemieteten Fahrzeug. Die vertraglich abgemachte Versicherung
zu Seiten des Mieters deckt Ihn selbst sowohl als auch vertraglich
befugte Fahrer, die die Kautionsleistung hinterlegt haben. Ebenfalls
ist die juristische Verteidigung, welche im Falle eines Kriminalprozesses
erforderlich sein wird, gedeckt. Die Haftung des Mieters hinsichtlich
verursachter Sch”den am Mietfahrzeug ist gedeckt im Falle eines Diebstahl
oder Feuer, solange er die festgelegten Konditionen in Punkt 1 beachtet.
Im Fall eines Feuers ist der Mieter f¸r verursachte Sch”den verantwortlich,
wenn er entz¸ndbares Material oder gef”hrliche Ware transportiert.
In der Versicherung nicht inbegriffen sind die Reperaturen oder Ersetzungen
von Reifenpannen.
8.- Unf”lle
Im Falle eines Unfalls verpflichtet sich der Mieter:
a) Komplete
Daten der Gegnerseite und m–gliche Zeugen zu erlangen, und zu dem
ausf¸llen eines Unfallberichtes, welchen er unverz¸glich der Versicherungsgesellschaft
zu zusenden hat.
b) Die Verantwortlichkeit der Tatsachen nicht bevorurteilen oder
zu erkunden.
c) Zu der sofortigen Mitteilung an die Beh–rden, ob verletzte Personen
vorhanden sind oder ob die Schuldfrage untersucht werden muss.
d) Das Fahrzeug nicht ohne die angemessenen, absichernden Massnahmen
zu verlassen.
9.- Reperaturen
Die Vermietungsgesellschaft wird die gew–hnlichen Kosten f¸r ÷lwechsel
und kleine Reperaturen w”hrend der Vermietung ¸bernehmen. Ausgeschlossen
sind Reifenpannen welche die H–he von 9 Euro ¸berschreiten. Jegliche
Art von Reperatur muss mittels Rechnungen oder angebrachten Quittungen
gerechtfertigt werden. Ausdr¸cklich ausgeschlossen sind ebenfalls
Abschleppkosten im Falle eines Unfalls oder einer Panne. Diese Kosten
gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich eine vorhergehende
Genehmigung der Vermietungsgesellschaft zu erfragen, um Reperaturen,
die den Betrag von 9 Euro ¸berschreiten, durchf¸hren lassen zu d¸rfen.
Jegliche Art von Panne, die an dem Vermietungsfahrzeug erzeugt wird,
wird zu Lasten der Vermietungsfirma gehen. Ausgenommen, wenn nachgewiesen
ist, dass diese durch den Missbrauch seitens des Mieters erzeugt wurde.
Folglich wird dieser f¸r die Bezahlung der Reperaturkosten sowohl
als auch f¸r die Verdientsausfallkosten und f¸r alle Art Kosten, welche
durch einen bedingten Ortswechsel anfallen, verpflichtet.
10.- Verantwortung
des Vermieters
Die Vermietungsfirma deklariert, dass sie ordnungsgem”sse Vorsichtsmassnahmen
getroffen hat, um mechanische Fehler am Mietfahrzeug zu vermeiden.
Falls diese doch auftreten, wird keine Verantwortung seitens der Vermietungsfirma
f¸r direkte oder infirekte Verlusste f¸r den Mieter, welche Konzequenzen
der genannten Fehler sind, ¸bernommen.
11.- Benutzung
des Fahrzeuges f¸r eigen Gewinn
Das Fahrzeug darf vom Mieter nicht f¸r die Verwirklichung von gewinnbringenden
Transporten verwendet werden.
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